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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

Mit der Erteilung und Annahme der Bestellung verpflichten sich die Besteller zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Andere Abreden einschliesslich anderer allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der Raric AG in Schriftform als Vertragsbestandteil anerkannt werden.

2. Preise

Die Preise der Raric AG sind freibleibend und können jederzeit abgeändert werden. Sie verstehen sich in der Regel ab Lager des Lieferanten ohne Mehrwertsteuer. Ein Vertragsschluss erfolgt erst mit der Auftragsbestätigung durch die Raric AG oder durch die Lieferung der Ware.

3. Zahlungsbedingungen

Fakturen der Raric AG sind gemäss den darauf vermerkten Bedingungen innert 30 Tagen netto zu begleichen. Verzugszinsen werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Dem Besteller ist es insbesondere versagt, allfällige Forderungen gegenüber der Raric AG zu verrechnen.

4. Kleinmengenzuschlag

Für Bestellungen von Kleinmengen verrechnet die Raric AG einen Kleinmengenzuschlag.

5. Versand

Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Raric AG ist für Beschädigungen, Bruch und Verlust während des Transportes nicht verantwortlich. Diesbezügliche Beanstandungen sind durch den Besteller bei der zuständigen Transportanstalt, Post, Spediteure, usw. anzubringen. Die Kosten für Express-, Eilgutversand und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bestellungen über CHF 2’500.--, exkl. MWST, folgen Franko Domizil.

6. Produkte / Qualität / Katalogangaben

Die Produkte werden, vorbehältlich spezieller Vereinbarungen, in handelsüblicher Qualität geliefert. Katalogangaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

7. Annullierungen

Eine Bestellung kann nur mit Einverständnis der Raric AG annulliert werden. Bereits erwachsene Kosten werden verrechnet.

8. Retouren

Rücksendungen, die nicht auf falscher Lieferung beruhen, bedürfen einer vorgängig erfolgten Verständigung und unterliegen einem Umtriebsabzug von mindestens 25%.

9. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Jede Verantwortung für etwelche Folgen aus der Nichteinhaltung der Lieferfristen wird von der Raric AG abgelehnt. Auf keinen Fall kann der Besteller aus der Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Anspruch auf Schadenersatz irgendwelcher Art ableiten. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung.

10. Reklamation / Gewährleistung

Der Besteller verpflichtet sich, die Ware unmittelbar nach Empfang zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unmittelbar, spätestens 3 Tage nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine ordnungsgemässe Rüge erfordert das wahrheitsgetreue Ausfüllen und Rücksenden des Schadensformulars, welches dem Besteller nach der schriftlichen Mängelmitteilung übermittelt wird. Die Rücksendung des ausgefüllten Schadensformulars hat innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung des Schadensformulars durch die Raric AG an den Besteller zu erfolgen. Die Raric AG räumt sich das Wahlrecht ein, den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag durch Herausgabe der bereits empfangenen Leistung rückgängig zu machen. Die Raric AG ist keine Herstellerin und vertreibt ihre Ware als Wiederverkäuferin. Die Gewährleistung richtet sich folglich nach den jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, wie etwa die Haftung für aufgrund des Mangels entstandene Schäden (Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere von der Gewährleistung ausgeschlossen, sind aufgrund natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von der Raric AG zu vertretenden Gründen entstandene Schäden. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.

11. Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen (Unterlagen, Kenntnisse etc.), welche der Besteller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangt, darf er ausschliesslich für die sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Zwecke verwenden. Sämtliche Informationen sind geheim zu halten, sofern die Raric AG ein offenkundiges Geheimhaltungsinteresse hat oder Dokumente als vertraulich bezeichnet.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Tafers, FR. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts unter Ausschluss des CISG.